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Quantz: Versuch einer Anweisung die Flöte traversiere zu spielen

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Das XVIII. Hauptstück. Wie ein Musikus

  daß man im letzten Satze die Tonarten nicht so nach einander berühre, wie
im ersten Satze geschehen ist: um die Aehnlichkeit zu vermeiden.

39. §.

  Im letzten Satze muß überhaupt 1) das Ritornell kurz, lustig,
feurig, doch dabey etwas tändelnd seyn. 2) Die Hauptstimme muß
einen gefälligen, flüchtigen und leichten Gesang haben. 3) Die Passa-
gien müssen leicht seyn, damit man nicht an der Geschwindigkeit gehin-
dert werde. Mit den Passagien im ersten Satze aber, dürfen sie keine
Aehnlichkeit haben. Z. E. Wenn die im ersten Satze aus gebrochenen
oder harpeggirten Noten bestehen; so können die im letztern Satze stufen-
weise gehen, oder rollend seyn. Oder wenn im ersten Satze Triolen sind;
so können die Passagien im letzten Satze aus gleichen Noten bestehen:
und so das Gegentheil. 4) Das Metrum muß auf das strengste beobach-
tet werden. Denn je kürzer und geschwinder die Tactarten sind: je em-
pfindlicher ist es, wenn dawider gehandelt wird. Die Cäsur muß also
im 2/4- und im geschwinden 3/4- 3/8- und 6/8 Tacte allezeit auf den Anfang des
zweyten Tacts, die Haupteinschnitte aber, auf den vierten und achten
Tact fallen. 5) Das Accompagnement darf nicht zu vollstimmig oder
überhäufet seyn. Es muß vielmehr aus solchen Noten bestehen, welche
die begleitenden Stimmen, ohne große Bewegung oder Mühsamkeit, her-
aus bringen können: weil der letzte Satz gemeiniglich sehr geschwind ge-
spielet wird.

40. §.

  Um auch bey einem Concert eine proportionirliche Länge zu
beobachten; kann man die Uhr dabey zu Rathe ziehen. Wenn der erste
Satz die Zeit von fünf Minuten, das Adagio fünf bis sechs Minuten,
und der letzte Satz drey bis vier Minuten einnimmt: so hat das ganze
Concert seine gehörige Länge. Es ist überhaupt ein größerer Vortheil,
wenn die Zuhörer ein Stück eher zu kurz, als zu lang finden.

41. §.

  Wer nun ein solches Concert zu machen weis, dem wird es nicht
schwer fallen, auch ein scherzhaftes und kleines tändelndes Kammer-
concert
zu verfertigen. Es würde also unnöthig seyn, hiervon beson-
ders zu handeln.

42. §.

  Eine Ouvertüre, welche zum Anfange einer Oper gespielet wird,
erfodert einen prächtigen und gravitätischen Anfang, einen brillanten,
wohl

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